AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF

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Teilnahmebedingungen Reseller-Programm

Die Teilnahme am Reseller-Programm setzt eine verifizierte E-Mail-Adresse, vollständige Stammdaten, korrekte Auszahlungsdaten und eine Admin-Freigabe voraus. Referral-Links dürfen nur rechtmäßig und ohne irreführende Werbung eingesetzt werden.

Pro qualifiziertem Neukunden wird eine fixe Provision von 100 EUR vorgemerkt. Ein Neukunde gilt nur dann als provisionsfähig, wenn er über einen gültigen Referral-Link anfragt, bisher kein Kunde von Prowect war, mindestens 2.000 EUR netto beauftragt und die erste Rechnung bezahlt wurde.

Auszahlungen müssen vom Reseller aktiv beantragt werden und erfolgen manuell nach Prüfung. Vor der Admin-Freigabe können Leads gesammelt, aber keine Auszahlungen beantragt werden. Prowect kann Empfehlungen ablehnen, wenn Missbrauch, Eigenempfehlung, Mehrfachzuordnung, fehlende Neukundeneigenschaft oder unvollständige Auszahlungsdaten vorliegen.

  • Privatpersonen erhalten eine Empfehlungsprämie per Banküberweisung gegen Provisionsbeleg.
  • Unternehmer erhalten die Empfehlungsprämie gegen ordnungsgemäße Rechnung.
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vermittelten Auftrags.
  • Der Empfänger ist für seine steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich.